Rechtliche Grundlage
Der Ausbildungsberuf des Fachinformatikers und der Fachinformatikerin wird nach § 4 Absatz 1 des
Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
Dauer 36 Monate
Die Plattform für das branchenübergreifende Angebot aus Ostfriesland und Papenburg.