Rechtliche Grundlage
Erstmalig als anerkannter Anlernberuf in Listen des Reichsinstituts verzeichnet vom 24.04.1940
Benötigte Qualifikation
- Duale Berufsausbildung (2-jährige Ausbildungen) - Berufsfachschule (Mittlerer Schulabschluss) - Mittlerer Schulabschluss (MSA)
Dauer 24 Monate
Benötigte Qualifikation
Vollzeit Ausbildung